Fasnachtbänggä

 

Merkblatt für Fasnachtswagen

Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:


Bewilligung

Die Verwendung von Motorfahrzeugen und landw. Traktoren sowie jegliche Art von Anhängern mit speziellen Aufbauten für die Fasnacht gelten als Ausnahme-Fahrzeuge und Ausnahme-Anhänger und benötigen in jedem Falle eine Bewilligung. Eine entsprechende Bestätigung ist durch die teilnehmenden Gruppen einzuholen.


Bremsen

Die vorhandenen Bremssysteme sind vor dem Umzug zu überprüfen und müssen funktionieren.


Versicherung

Die Umzugsteilnehmer und Besucher sind gegen Unfall nicht versichert. Es besteht kein genereller Versicherungsschutz durch den Veranstalter von Umzügen.


Lautstärke

Die Lautstärke der Wagen muss unbedingt dem Umzug und den sich vor oder hinter Euch befindenden Gruppen angepasst werden.


Alkohol

Der 11er-Rat Benken behält sich das Recht vor, Wagen mit unkontrolliertem Alkoholausschank resp. stark alkoholisierten Umzugsteilnehmern vor dem Start aus der Aufstellung zu nehmen. Der Verkauf von Getränken vor, während und auch nach dem Umzug ist nicht erlaubt.


Styropor

Styroporchügeli sind verboten. Konfetti natürlich nicht!


Kostüm

Unkostümierte Teilnehmer haben an unserem Umzug nichts verloren.